Zulassungsvoraussetzungen

 

Fachlichwissenschaftliche Vorkenntnisse:

Absolvierung eines fachlich einschlägigen Studiums mit einer Regelstudienzeit von mindestens 6 Semestern, das mit einem Bachelor oder einem anderen berufsqualifizierenden Abschluss (u.a. Diplom, Staatsexamen, Laurea (Italien), Licenciatura (Spanien), Licence (Frankreich, Türkei), Ptychio (Zypern)) erfolgreich beendet worden ist. Liegt der Abschluss zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht vor, so kann eine vorläufige Bescheinigung eingereicht werden, in die mindestens die Noten der ersten fünf Semester (entsprechend 150 ECTS-Kreditpunkten) eingegangen sind. 

Fachlich einschlägig ist insbesondere ein Studium im Bereich der Alten Geschichte, der Archäologie und der Klassischen Philologie. In mindestens zwei der drei Teilbereiche sollten grundlegende Vorkenntnisse vonhanden sein.

Sprachkenntnisse:

  • Das Studium setzt die nachweisbare Kenntnis der Sprache der Universität, an der das Masterstudium begonnen wird, voraus (mindestens C1 oder Muttersprache). Englischkenntnisse (mindestens B2) und die Kenntnis der Sprache der für das Auslandssemester gewählten Partneruniversität (mindestens A2 bei Bewerbung, mindestens B1 zum Start des Auslandssemesters) sind Studienvoraussetzung.
  • Weitere Zugangsvoraussetzung ist der Nachweis von Altgriechisch- oder Lateinkenntnissen. An einigen Universitäten ist die Kenntnis beider Sprachen Voraussetzung.

 

Über die Zulassung von Absolvent/innen einzelner Fachkombinationen entscheidet der Koordinatorenrat. Die Ortskoordinator/innen beantworten gerne Ihre Fragen zum Masterstudiengang.